Die nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über Unterkünfte mit den Gastgebern im Rhein-Mosel-Eifel-Land und deren Vermittlung durch die Rhein-Mosel-Eifel-Touristik!
VERMITTLUNGS- UND GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN DER GASTGEBER IM RHEIN-MOSEL-EIFEL-LAND
Die (Rhein-Mosel-Eifel-Touristik), nachstehend „REMET“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, im Landkreis Mayen-Koblenz entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der REMET. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.